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BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlende Klärungsbedürftigkeit der Einstufung auch "privater" Handlungen als politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Bedeutung des Asylverfahrens eines Ehegatten für das Asylverfahren eines anderen Ehegatten und ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.11.1980 - 22.B-6179/79
- BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80
Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Zwar liegt in dem Umstand, daß ausweislich der Sitzungsniederschrift in dem vom Kläger nicht wahrgenommenen Termin zur mündlichen Verhandlung der - auch der Einführung der Verwaltungsvorgänge dienende - Aktenvortrag nicht gehalten worden ist, in der Tat ein Verfahrensmangel (vgl. Beschluß vom 18. April 1983 - BVerwG 9 B 2337.80 - Buchholz 310 § 103 Nr. 5). - BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Das aber wäre für den Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde erforderlich gewesen (vgl. z.B. Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216). - BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 818.81
Verfolgung - Gleichsetzung - Nichtstaatliche Dritte - Schutzbereitschaft - …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezeichnete Frage, ob auch "private" Handlungen politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG sein können, ist vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt - im bejahenden Sinne - entschieden worden (vgl. z.B. Urteil vom 2. August 1983 - BVerwG 9 C 818.81 - BVerwGE 67, 317). - BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 239.80
Anerkennung einer staatenlosen Palästinenserin aus dem Libanon als …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 239.80 - (BVerwGE 65, 244) und seither in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß das Asylrecht nur dem politisch Verfolgten selbst zusteht und sich daher allein aus dem Umstand, daß jemand Familienangehöriger eines Verfolgten ist, kein Asylanspruch herleiten läßt, der vielmehr nur dann in Betracht kommen kann, wenn der Verfolgerstaat Familienangehörige mit in die Verfolgung einbezieht. - BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …
Auszug aus BVerwG, 20.03.1984 - 9 B 942.81
Die dem Gericht nach §§ 108 Abs. 1 Satz 2 und 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO obliegende Begründungspflicht erstreckt sich auf alle für die Entscheidung wesentlichen, nicht aber schlechthin auf alle im Verfahren überhaupt aufgeworfenen Fragen (vgl. z.B. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).